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   BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05   

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https://dejure.org/2007,11782
BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 2 BvR 2124/05 (https://dejure.org/2007,11782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen; Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Verstoß des Gerichts gegen die Berücksichtigungspflicht

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 522 Abs. 2, 3
    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung der Berufung durch einstimmigen Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich weder eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; speziell zu § 522 Abs. 2 und 3 ZPO: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281) noch folgt hieraus ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Mündlichkeit (vgl. BVerfGE 5, 9, 60, 175 ; 89, 381 jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Ein Handlungsermessen räumt die Vorschrift dem Gericht nicht ein (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 - NJW 2003, S. 281; auch Musielak, ZPO, 5. Aufl., 2007, § 522 Rn. 20; Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 522 Rn. 31 jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn die verwendeten Begriffe lassen sich mithilfe anerkannter juristischer Auslegungsmethoden ohne weiteres konkretisieren (vgl. BVerfGE 95, 322 ; speziell zu § 522 Abs. 2 ZPO: BVerfGK 4, 83 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeits- und Prozessnormen im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind, die Verfahrensvorschrift also willkürlich und unrichtig angewandt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich weder eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; speziell zu § 522 Abs. 2 und 3 ZPO: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281) noch folgt hieraus ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Mündlichkeit (vgl. BVerfGE 5, 9, 60, 175 ; 89, 381 jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Ob die Verfassungsbeschwerde auch insoweit - mangels Beschwerdeberechtigung - unzulässig ist, als die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Rechtes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG geltend macht, kann offen bleiben (vgl. BVerfGE 39, 302 ; 61, 82 ; 107, 299 zur Beschwerdeberechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Allerdings muss ein Gericht nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden (vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    In der Sache rügt die Beschwerdeführerin auch hiermit einen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG, auf das sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht berufen kann (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 21, 362 ; 75, 192 ; auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: Januar 2005, § 90 Rn. 160).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Denn aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes ergibt sich weder eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung von Rechtsmittelzügen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; speziell zu § 522 Abs. 2 und 3 ZPO: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281) noch folgt hieraus ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Mündlichkeit (vgl. BVerfGE 5, 9, 60, 175 ; 89, 381 jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2007 - 2 BvR 2124/05
    Ob die Verfassungsbeschwerde auch insoweit - mangels Beschwerdeberechtigung - unzulässig ist, als die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Rechtes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG geltend macht, kann offen bleiben (vgl. BVerfGE 39, 302 ; 61, 82 ; 107, 299 zur Beschwerdeberechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

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